Winterdienst


Sie haben keine Lust mehr, im Winter während des Schneeschaufelns vor Kälte zu zittern und die mit dem Winterdienst im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zu verrichten?!

Sie suchen einen neuen zuverlässigen Partner, der Ihr Objekt während der Winterdienstsaison betreut?!



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Leistungen

Die Räumflächen (Gehsteige, Abstellplätze und Garagenüberfahrten, sowie Privatstraßen) werden nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 93 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, Winterdienstverordnung 2003, MA 70 II 1995/62 i. d. F. 14.10.1965) geräumt und bestreut.

Vorstreuen bei Glatteis auf Grund entsprechender Vorhersage

Schneeabtransport (gegen gesonderte Vereinbarung)

Tauwetterkontrolle (gegen gesonderte Vereinbarung)

Reinigung von Innenflächen (gegen gesonderte Vereinbarung)